Todesfall -was ist zu tun? |
Wichtige Erledigungen des Erben:
unverzüglich:
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Arzt rufen, der den Totenschein ausstellt
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Bestattungsunternehmen informieren
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Verwandte, Freunde informieren
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Spätestens am auf den Todestag folgenden Werktag muss auf dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist, die Sterbeurkunde beantragt werden (Personalausweis des Verstorbenen und dessen Geburts- und ggf. Heiratsurkunde der Totenschein mitnehmen) - dies macht ggf. auch das Bestattungsunternehmen
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Testament suchen und zum Nachlassgericht bringen (Amtsgericht in dessen Bezirk der Erblasser seinen Wohnsitz hatte)
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Verträge und Verfügungen des Verstorbenen suchen und entsprechend handeln (z.B. Vorsorgevertrag mit Bestattungsinstitut, Organspende, Willenserklärung zur Feuerbestattung, usw.)
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Wohnung sichern (Haustiere und Pflanzen versorgen, ggf. Strom, Gas, Wasser abstellen) - noch nichts entnehmen (da ggf. hierin eine Erbschaftsannahme zu sehen ist)
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Erbfolge klären und sich mit weiteren Erben einen kurzfristigen Termin zur Besprechung der nachfolgenden Punkte abstimmen
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Arbeitgeber informieren
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persönliche Sachen des Verstorbenen vom Arbeitsplatz abholen
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Versicherungen, insbes. Lebensversicherung, Unfallversicherung, Krankenkassen, andere private Versicherungen, z.B. Sterbegeldversicherung; LVA oder BVA informieren und prüfen, ob Ansprüche bestehen
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Kreditinstitut informieren, ggf. Darlehen etc. weiterzahlen (allerdings hier Recht der 3-Monatseinrede!)
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Zeitschriftenabonnements, Buchclubs kündigen
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Vereine informieren - ggf. kündigen
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Fahrzeuge um- oder abmelden
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Telefon-, Strom-, Gasanbieter informieren, ggf. kündigen
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Mieter oder Vermieter informieren, ggf. das Mietverhältnis kündigen
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Räumung der Wohnung veranlassen
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Erbschein beim Amtsgericht beantragen. (Dieser ist allerdings nur notwendig, wenn Grundvermögen umgeschrieben werden soll oder der Erbe bei der Bank keine Verfügungsbefugnis für das Konto des Verstorbenen hat. Also Vorsicht vor unnötigen Kosten!)
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Grundbuch auf Erben umschreiben lassen (beachte: kostenfreie Umschreibung 2 Jahre nach dem Erbfall, § 60 Abs. 4 KostO)
Sonderproblem: der digitale/virtuelle Nachlass des Verstorbenen. Computer, Internet, Handy sind heute kaum wegzudenken. Doch was passiert mit den Daten des Users nach dessen Tod? Fast alle Internetnutzer haben Profile in sozialen Netzwerken, in Onlineshops, Emailaccounts oder sogar eigene Webseiten oder gesichterte Domains. Diese können sogar bares Geld wert sein. Passwörter verhindern zumeist aber jegliche Einsicht für die Hinterbliebenen. Eine Gefahr bilden unter anderem auch der Mißbrauch von Daten und ggf. kostenpflichtige Online-Mitgliedschaften. Vom Verstorbenen angefertigte Fotos oder Texte unterliegen dem Urheberrecht, welches zumindest in Deutschland vererblich ist. Das Recht des Verstorbenen am eigenen Bild geht für zehn Jahre auf seine Erben über. Hier helfen wir Ihnen gerne, keine Fehler zu machen und den digitalen Nachlass zu regeln.
Erbe annehmen oder ausschlagen? Fristen beachten!
Unmittelbar nach dem Tod eines Familienmitglieds verlangt der Gesetzgeber von den Trauernden - so makaber es klingt - dass der Nachlass vollständig geprüft wird, denn es muss binnen 6 Wochen nach Kenntnis des Todesfall entschieden werden, ob das Erbe ausgeschlagen werden soll.
In dieser Zeit seien Sie vorsichtig mit Handlungen, die auf eine Annahme der Erbschaft schließen lassen (z.B. Ansichnahme von Gegenständen aus dem Erbe, typische Erbenhandlungen s.o.).
Sie haben keine Möglichkeit, sich eine Übersicht über Ihr Erbe zu verschaffen, weil jemand anders Erbschaftsgegenstände oder Unterlagen besitzt? Sie wissen nicht, wie Sie herausfinden sollen, wer noch finanzielle Ansprüche gegen den Erblasser hatte? Hatte er Schulden und sie bemerken es gar erst, nachdem die Ausschlagunsfrist abgelaufen ist? Kein Problem, für alles gibt es eine Lösung, ohne dass Sie finanzielle Nachteile erleiden!
Pflichtteilsansprüche prüfen! Fristen beachten!
Zögern Sie nicht, eine Fachberatung kostet Sie nur 69€/ Std. für die Erstberatung. Eine Investition, die sich lohnt!